Fragen und Antworten zur Haus- und Immobilienverwaltung Stahn-HV

Fragen und Antworten zu unserer Haus- und Immobilienverwaltung

  1. Was übernimmt die Stahn Hausverwaltung für meine Eigentümergemeinschaft?

Wir kümmern uns um die ordnungsgemäße Verwaltung des Gemeinschaftseigentums – kaufmännisch, technisch und organisatorisch. Dabei stehen Werterhalt, Transparenz  und rechtssichere Abläufe im Mittelpunkt. 

Details dazu finden Sie unter Leistungen.

 

  1. Welche Leistungen deckt die Verwaltung konkret ab?

Wir bieten eine vollständige WEG-Verwaltung an:

  • Erstellung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans
  • Durchführung und Protokollierung von Eigentümerversammlungen
  • Betreuung von Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen
  • Verwaltung der Rücklagen- und Hausgeldkonten
  • Steuerung externer Dienstleister (z. B. Versicherer, Handwerker, Versorger) 

 

  1. Wie ist die Zusammenarbeit mit Beirat und Eigentümern organisiert?

Wir legen großen Wert auf eine partnerschaftliche und klare Kommunikation. Der Verwaltungsbeirat wird regelmäßig eingebunden, Eigentümer erhalten alle relevanten  Unterlagen nachvollziehbar und termingerecht. Entscheidungen der Gemeinschaft setzen wir zügig und professionell um. 

 

  1. Was gehört zum Gemeinschafts- und was zum Sondereigentum?

Zum Gemeinschaftseigentum zählen z.B. Dach, Fassade, Treppenhaus und tragende  Bauteile. Zum Sondereigentum gehören z.B. die Innenräume Ihrer Wohnung,  Wascharmaturen, nichttragende Wände etc. Maßgeblich ist die Teilungserklärung Ihrer Anlage.

 

  1. Wie häufig finden Eigentümerversammlungen statt?

In der Regel einmal jährlich. Bei besonderem Bedarf auch außerordentlich, in Abstimmung mit dem Beirat oder der Eigentümermehrheit. 

 

  1. Wie kann ich Themen für die Eigentümerversammlung einreichen?

Bitte reichen Sie Ihren Antrag schriftlich per E-Mail oder Post ein – möglichst mindestens  vier Wochen vor dem geplanten Versammlungstermin.

 

  1. Wer ist für Reparaturen verantwortlich? 

Für das Sondereigentum ist der Eigentümer zuständig. Das Gemeinschaftseigentum  betreuen wir im Auftrag der Gemeinschaft – inklusive Beauftragung und Abrechnung  notwendiger Maßnahmen. 

 

  1. Wie werden Instandhaltungsrücklagen bei Ihnen verwaltet?

Die Rücklagen werden treuhänderisch auf separaten Konten geführt, ausschließlich für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum verwendet und in der Jahresabrechnung transparent dargestellt.

 

  1. Was enthält die Jahresabrechnung?

Eine transparente Aufstellung aller tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben des  Wirtschaftsjahres, inklusive Einzelabrechnung und Rücklagenentwicklung. 

 

  1. Was ist bei einem Eigentümerwechsel zu beachten?

Bitte informieren Sie uns frühzeitig und senden Sie uns den notariellen Kaufvertrag zu. Wir stimmen die Abrechnung und Übergabe entsprechend ab. 

 

  1. Wie gestaltet sich der Wechsel zur Stahn Hausverwaltung?

Der Übergang ist unkompliziert. Wir übernehmen die vollständige Überleitung von der Vorverwaltung – inklusive Datenübernahme, Kontenabgleich und Bestandsaufnahme. Eine transparente Vorbereitung und enge Abstimmung mit dem Beirat sind für uns selbstverständlich. 

 

  1. Gibt es digitale Lösungen für Eigentümer?

Ja. Wir bieten Ihnen einen sicheren Online-Zugang zu Dokumenten, Abrechnungen und  Mitteilungen. So haben Sie jederzeit Zugriff auf wichtige Informationen – unabhängig von Ort und Zeit.

  1. Wie kann ich ein unverbindliches Angebot anfordern? 

Nutzen Sie unser Kontaktformular auf der Webseite oder rufen Sie uns an. Wir erstellen  Ihnen gerne ein individuell zugeschnittenes Angebot – diskret, verbindlich und ohne  versteckte Kosten. 

  1. Wie erreiche ich die Stahn Hausverwaltung?

Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Alle  Kontaktdaten finden Sie auf der Seite mit unserem Kontaktformular



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